Rechtlich gesehen muss ein Seitenbetreiber bei einer nicht privaten Webseite laut §5 Telemediengesetz ein einfach erreichbares Impressum angeben. Bei einer eigenen Facebook-Seite war das bis vor kurzem jedoch nicht möglich. Dort gab es keinerlei Möglichkeit, eigene Links in dieser Form zu setzen, die dann auf ein Impressum verlinken. Ein Paradies für Abmahn-Anwälte.
Darauf hat Facebook nun jedoch reagiert und den Benutzern eine solche Möglichkeit eingeräumt. Sie zu nutzen, ist absolut einfach und nur zu empfehlen:
- Eigene Facebook-Seite aufrufen.
- Den Button „Seite bearbeiten“ anklicken.
- Den Eintrag „Seiteninfo aktualisieren“ auswählen.
- Hier gibt es nun an Stelle 9, unter der Kurzbeschreibung, den Bereich „Impressum“. Dieser kann nun mit den eigenen Kontaktdaten, die laut §5 Telemediengesetz vorhanden sein müssen, gefüllt werden.
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Black Rider -
Das kann ich dir nicht sagen, was genügt.
Ich denke allerdings, dass die vollständige Angabe besser ist.